Gleichbehandlung in der Arbeitswelt 2030

Fachdialog des ÖGB-Verlags über KI, Mitbestimmung und soziale Gerechtigkeit 

KI verändert, wie Unternehmen Arbeit organisieren und Entscheidungen über Beschäftigte treffen. Gleichzeitig bestimmen Kinderbetreuung, Pflege und unbezahlte Arbeit weiterhin die beruflichen Möglichkeiten vieler Menschen. Beim Fachdialog „Gleichbehandlung in der Arbeitswelt 2030“ ging es darum, wie sich bestehende Benachteiligungen abbauen lassen – und wie verhindert werden kann, dass neue Technologien sie verstärken. 

Die wichtigsten Informationen zum Fachdialog des ÖGB-Verlags auf einen Blick 
Am 3. November 2026 im Marmorsaal des Sozialministeriums in Wien diskutierten nach der Begrüßung durch Bundesministerin Korinna Schumann: Martin Gruber-Risak (Sozialministerium), Susanne Auer-Mayer (WU Wien), Susanne Haslinger (PRO-GE), Ludwig Dvořák (AK Wien) und Andreas Tinhofer (Krichmayr Tinhofer).

KI kann Benachteiligungen fortschreiben 

Wenn KI Personalentscheidungen vorbereitet oder Arbeit bewertet, können bestehende Ungleichheiten in die Ergebnisse einfließen. Denn die Systeme lernen aus vorhandenen Daten. Bilden diese Benachteiligungen ab, kann eine KI solche Muster übernehmen und bei künftigen Empfehlungen fortschreiben – ohne ausdrücklich dafür programmiert worden zu sein. 

Eine automatisierte Entscheidung ist deshalb noch lange keine faire Entscheidung. Beschäftigte müssen nachvollziehen können, welche Daten verwendet wurden, wie eine Bewertung zustande kommt und wie sie dagegen vorgehen können. 

Dabei darf es nicht allein an den Betroffenen liegen, Diskriminierung nachzuweisen. Auch die Systeme selbst müssen überprüfbar sein. Dafür braucht es verständliche Informationen, klare Verantwortlichkeiten und rechtliche Regeln sowie betriebliche Kontrolle und eine wirksame Interessenvertretung.Mitbestimmung beginnt vor der Einführung von Systemen 

Um die Rechte und Interessen von Mitarbeitenden zu schützen, müssen Betriebsrät:innen so früh wie nur möglich in die Prozesse eingebunden werden. Das gilt besonders dann, wenn neue Systeme Beschäftigtendaten verarbeiten oder zur Kontrolle und Bewertung von Arbeitsleistung eingesetzt werden sollen.  

Bereits bei der Auswahl ist zu klären: 
• Welche Daten nutzt das System und wofür?
• Wie entstehen Empfehlungen und Entscheidungen?
• Können Beschäftigte Ergebnisse überprüfen oder anfechten?
• Wer prüft mögliche Benachteiligungen?
• Welche Schutzmaßnahmen hält eine Betriebsvereinbarung fest?

Mitbestimmung muss von der Auswahl bis zur laufenden Kontrolle reichen.  

Ebenso wichtig ist die Frage, wer neue Werkzeuge nutzen und den Umgang damit lernen kann. Im Fachdialog wurde auf Studien hingewiesen, in deren Rahmen herausgefunden wurde, dass Frauen KI-Anwendungen teilweise seltener nutzen und weniger häufig entsprechende Schulungen erhalten. Damit sich solche Unterschiede nicht weiter verstärken, muss betriebliche Weiterbildung allen Beschäftigten offenstehen. 

Wenn Betreuung die Arbeitszeit bestimmt 

Berufliche Chancen hängen auch davon ab, wer zu Hause Kinder betreut oder Angehörige pflegt. Diese unbezahlte Arbeit ist ungleich verteilt und schränkt die Erwerbsmöglichkeiten entsprechend unterschiedlich ein. 

Für viele ist Teilzeit eine Folge fehlender Alternativen: Gibt es keine ausreichenden und leistbaren Betreuungsangebote, müssen insbesondere Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren. Das hat Folgen für Einkommen, berufliche Entwicklung und soziale Absicherung. 

Fehlende Kinderbetreuung wurde im Fachdialog als eines der zentralen Hindernisse für tatsächliche Gleichstellung benannt. Faire Chancen im Beruf setzen voraus, dass sich Arbeit und Betreuung gut vereinbaren lassen. 

Dafür braucht es flächendeckende, leistbare Kinderbetreuung und bessere Bedingungen für Eltern und pflegende Angehörige. Auch Arbeitszeitmodelle müssen eine partnerschaftlichere Verteilung von Erwerbsarbeit und Betreuung ermöglichen und die soziale Absicherung berücksichtigen. Als möglicher Beitrag wurde eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich diskutiert. 

Gleichbehandlung als Maßstab 

Der Fachdialog des ÖGB-Verlags verband den Blick auf neue Technologien mit den sozialen Fragen, die Beschäftigte seit Langem begleiten. Dabei wurde deutlich: Gleichbehandlung muss bei der Auswahl eines KI-Systems ebenso zählen wie beim Zugang zu Weiterbildung und bei der Gestaltung von Arbeitszeiten. 

Wie fair die Arbeitswelt 2030 wird, entscheidet sich schon heute: daran, wer mitbestimmen kann, wer Unterstützung erhält und welche Benachteiligungen Politik, Sozialpartnerschaft und Betriebe gemeinsam angehen. 

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